- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Colombo la famiglia AGAllgemeines
- Alle Vereinbarungen und erheblichen Erklärungen der Vertragspartner bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
- Änderungen der Geschäftsbedingungen oder anderslautende kundenseitige Konditionen gelten nur, wenn sie vom Lieferanten ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
Bestellungen
- Nachträgliche Änderungen sind als Supplement zu betrachten und können nur nach Rücksprache mit dem Zulieferanten und dessen Einverständnis akzeptiert werden. Solche Änderungen ergeben eine neue Liefersituation.
- Für Annullierungen, die später als acht Tage nach Vertragsabschluss erfolgen, wird eine Annullationsgebühr von 20% des Bruttopreises ohne Abzüge berechnet.
- Abbildungen und Beschreibungen in Prospekten, Preislisten und Katalogen sind für die Ausführung nicht verbindlich. Konstruktionsänderungen, Strukturabweichungen in der Holzmaserung sowie geringfügige Abweichungen in der Farbtönung sind vorbehalten.
- Sonderausführungen bedingen meistens einen grösseren Aufwand an Arbeitszeit; es ist daher in jedem Fall eine Spezialofferte einzuholen.
Auftragsbestätigung
- Für den Umfang der Lieferung des Lieferanten ist der Inhalt der Auftragsbestätigung massgebend.
- Der Inhalt der Auftragsbestätigung gilt vom Kunden als anerkannt, wenn er nicht unmittelbar nach Empfang dagegen schriftlich Einspruch erhebt.
- Alle Leistungen, die über die in der Auftragsbestätigung umschrieben hinausgehen, werden vom Lieferanten gesondert in Rechnung gestellt.
Zahlungsbedingungen
- Die Zahlungskonditionen sowie Akonto-Forderungen sind im Kaufvertrag aufgeführt. Unberechtigte Skonto- oder andere Abzüge werden nachbelastet.
- Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind die Zahlungen wie folgt fällig:
- 1/2 Anzahlung sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung.
- 1/2 innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsstellung.
- Die teilweise oder vollständige Zurückhaltung von Zahlungen durch den Kunden wegen Mängeln sowie die Verrechnung mit Gegenansprüchen sind ausgeschlossen.
- Werden die vereinbarten Zahlungstermine nicht eingehalten, schuldet der Käufer, ohne besondere Mahnung durch den Lieferanten, vom Zeitpunkt der Fälligkeit an Verzugszinsen in Höhe von 2%.
- Alle infolge Verzuges anfallenden Kosten und Spesen, z.B. Inkasso, werden separat in Rechnung gestellt und sind vom Kunden zu bezahlen.
- Wenn nichts anderes vereinbart, können Teillieferungen in Rechnung gestellt werden.
Lieferfristen
- Die Lieferzeitangaben werden möglichst genau gemacht, sind aber stets unverbindlich.
- Verspätet sich die Lieferung aus Gründen, welche der Lieferant nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, Einfuhr- oder Transportschwierigkeiten, Verzug von Drittlieferanten, nachträglich vom Käufer verlangte Änderungen usw.), so verschiebt sich der Liefertermin entsprechend. Die Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Käufer nicht zum Rücktritt des Vertrags, zur Verweigerung der Annahme und/oder zu Schadenersatz.
- Die Lieferfrist beginnt, wenn der Lieferant sämtliche Unterlagen, Angaben, Genehmigungen usw. vom Kunden erhalten hat, aber nicht bevor die bei Auftragserteilung vereinbarte Anzahlung geleistet wurde.
- Bei Bestellungen, die vom Käufer 14 Tage nach bestätigtem Liefertermin nicht abgerufen werden, ist der Lieferant berechtigt, 90% der Kaufsumme zu verrechnen. Einlagerungsgebühren können in Rechnung gestellt werden. Die Lieferung muss in diesem Falle spätestens fünf Tage vor dem neuen Termin abgerufen werden.
Lieferkostenanteil
- Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung und Aufstellung/Montage zum/am geräumten und frei zugänglichen Aufstellungsort, ohne Verlegen der Geräteanschlusskabel, zu den angegebenen Lieferkostenanteilen je nach Lieferort pro Auftrag.
- Lieferkosten sowie Kosten für die Beratung, Montage und/oder Entsorgung von Waren werden separat offeriert und abgerechnet. Diese werden auf der Auftragsbestätigung/Kaufvertrag aufgeführt.
- Der Kunde ist verantwortlich, dass am Lieferort zumutbare Bedingungen für die Lieferung und Montage bestehen, wie z.B. trockene Räume, gesicherte Zufahrt für LKW, Liftbenutzung.
- Falls der Lieferort noch einer Baustelle ähnelt, werden Schäden, verursacht durch Handwerker auf der Baustelle, wegbedungen.
- Bei Abgabe Ihrer Bestellung können Sie zwischen den folgenden Lieferarten auswählen:
- Selbstabholung: Bestellte Ware kann im Verkaufslokal von Colombo la famiglia AG innerhalb von maximal 14 Arbeitstagen nach Wareneingang abgeholt werden.
- Versand: Post-Versandfähige Artikel können mit der Post auf Kosten und Gefahr des Käufers an eine Lieferadresse in der Schweiz zugestellt werden. Als Erfüllungsort gilt der Versandort.
- Lieferung mit Montage: Colombo la famiglia AG (oder ein durch Colombo la famiglia AG beauftragter Dritter) liefert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers an die vom Käufer mitgeteilte Lieferadresse in der Schweiz. Als Erfüllungsort gilt der Ort der Übergabe an den Transporteur. Für die Lieferung und Montage berechnet Colombo la famiglia AG die entsprechenden Kosten. Sofern zur Montage Hilfsmittel wie Umzugslift, Kranvorrichtung oder Ähnliches notwendig sind, kann Colombo la famiglia AG dies dem Käufer zusätzlich in Rechnung stellen. Colombo la famiglia AG übernimmt keine Haftung für Schäden, welche bei Wandmontagen entstehen (insbesondere nicht in Bezug auf allfällige Wasser-, Elektro- oder sonstige Leitungen). Bei Lieferadressen mit erschwertem Zugang (autofreie Straßen, enge Treppenhäuser etc.) wird zur nächstgelegenen Zufahrtsstelle geliefert. Ist eine Hauslieferung trotzdem gewünscht, müssen die Mehrkosten (für Bewilligungen, Möbellift etc.) vom Kunden getragen werden.
- Mit der Unterschrift des Lieferscheins bestätigt der Käufer die einwandfreie Lieferung der Ware. Mängel müssen auf dem Lieferschein vermerkt werden.
- Zusätzliche Montagen/Umbauten (Regale, Schränke, Betten usw.) sowie Umzugsarbeiten bestehender Möbel müssen vor der Lieferung mit unserem Disponenten abgeklärt werden. Die Verrechnung erfolgt separat.
Garantie
- Die Verkäuferin leistet Garantie während der Dauer von sechs Monaten für Material und Konstruktion, sofern der Schaden nicht durch unsachgemäßen Gebrauch oder Verschulden des Käufers entstanden ist.
- Im Übrigen gelten die jeweiligen Bestimmungen ”Werkgarantie” unserer entsprechenden Zulieferanten.
Übergang von Nutzen und Gefahr
- Nutzen und Gefahr gehen mit Eintreffen bzw. Montage der Ware am Lieferort auf den Kunden über.
- Der Transport der Ware durch Dritte oder durch den Kunden erfolgt stets auf Risiko und Gefahr des Kunden.
Annahmeverzug
- Bei Annahmeverzug ist der Lieferant berechtigt, die ihm dadurch entstehenden Mehrkosten zu verrechnen.
Bemusterungen und Materialprüfung
- Die Kosten der Bemusterung und Materialprüfung von Sonderanfertigungen trägt der Kunde.
- Geringfügige materialbedingte Abweichungen zu Mustern oder Schaustücken sowie technisch und konstruktiv bedingte Änderungen bleiben vorbehalten.
Preise
- Alle Einzelpreise verstehen sich zuzüglich MwSt.
- Der Lieferant behält sich eine Preisanpassung vor, falls sich zwischen dem Zeitpunkt des Angebotes und der vertragsmäßigen Erfüllung die Lohnsätze oder die Materialpreise ändern.
Rücktritt vom Vertrag
- Bei Vertragsrücktritt (Teilrücktritt) durch den Kunden ist derselbe zur Bezahlung eines Reuegeldes von 20% der Vertragssumme (Teilsumme) verpflichtet.
- Bei Sonderanfertigungen ist ein Vertragsrücktritt durch den Kunden ausgeschlossen. In diesem Fall wird der Kunde vollumfänglich schadenersatzpflichtig.
Abnahme der Ware
- Der Lieferant ist zu Teillieferungen berechtigt.
- Verweigert der Kunde die Abnahme, so haftet er für die dadurch entstandenen Mehrkosten.
Gewährleistung
- Reklamationen offener Mängel sind sofort nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen.
- Bei Transport- oder Montageschäden hat der Kunde unverzüglich bei der Übernahme der Ware eine verbindliche Schadensfeststellung vom Transporteur oder Monteur zu veranlassen.
- Bei berechtigten Beanstandungen wird der Lieferant die Mängel nach Möglichkeit beheben oder die schadhaften Teile ersetzen.
- Weitere Gewährleistungsrechte des Kunden, die über dessen Ansprüche aus Mängelrüge hinausgehen, insbesondere auf Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag, sind ausgeschlossen.
- Keine Gewährleistung besteht für den natürlichen Verschleiß sowie für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder fehlerhafte Montage/Inbetriebnahme durch den Kunden oder durch Dritte hervorgerufen werden.
Haftung
- Der Lieferant haftet dem Kunden nur für Verschulden aus Grobfahrlässigkeit.
Eigentumsvorbehalt
- Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises inklusive allfälliger Verzugszinsen und Kosten, bleiben die gelieferten Objekte im Eigentum des Lieferanten. Bis dahin darf der Käufer diese Objekte weder veräußern, verpfänden, ausleihen noch vermieten. Bei einer allfälligen Pfändung, Retention oder Arretierung hat der Käufer auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und überdies die Verkaufsfirma zu benachrichtigen. Der Käufer erteilt der Verkäuferin ausdrücklich das Recht, den Eigentumsvorbehalt beim zuständigen Registeramt eintragen zu lassen. Im Übrigen erteilt der Käufer der Lieferantin das Recht, einem allfälligen Vermieter der Räumlichkeiten, in denen sich die Kaufgegenstände befinden, vom Bestehen dieses Eigentumsvorbehalts Kenntnis zu geben.
Gewerbliche Schutzrechte
- Die dem Kunden überlassenen Unterlagen wie Zeichnungen, Abbildungen, Pläne usw. sind geistiges Eigentum des Lieferanten. Sie dürfen weder kopiert noch Dritten zugänglich gemacht werden.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Die auf diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gründenden Verträge unterstehen schweizerischem Recht.
- Gerichtsstand ist das Domizil des Lieferanten, Colombo la famiglia AG.
Anpassungen vorbehalten